Draußen beobachtet

Drohnen über den Naturschutzgebieten

Rapide Zunahme unbenannter Flugobjekte
Erschienen im Soester Anzeiger am 22.02.2017


MÖHNESEE – Als in den Jahren 2003 beziehungsweise 2005 die Verordnungen für die Naturschutzgebiete „Hevearm und Hevesee“ sowie „Möhnetal“ erlassen wurden, hofften Naturfreunde und Naturschützer, damit unter anderem auch für die Wasservögel ungestörte Rückzugsgebiete gesichert zu haben. Bis auf wenige Ausnahmen hielten sich Wassersportler, Wanderer und Spaziergänger an die Regelungen. Die Wasservögel nutzten die ihnen hier gebotene Chance, sich auf die beruhigten Bereiche zurückzuziehen. Bei Aufnahmen des Vogelbestandes wurde nachgewiesen, dass über 90 Prozent aller Wasservögel sich auf den geschützten Flächen aufhielten.

Niemand ahnte, dass sich schon bald eine neue Quelle für Störungen auftun könne. Allein im Regierungsbezirk Arnsberg nahm die Zahl der Aufstiegserlaubnisse für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) von 48 im Jahr 2012 auf 560 im Jahr 2016 zu. Auch über den Schutzgebieten in der Gemeinde Möhnesee wurden schon die ersten Drohnen gesichtet. Die Reaktionen auf die unterschiedlichen großen Flugobjekte sind sehr verschieden und hängen von mehreren Faktoren ab, vor allem von der Jahres- und Tageszeit, der Schwarmgröße und der Vogelart. Auch die Entfernung, aus der Fluchtverhalten ausgelöst wird, ist im Einzelfall schwer vorhersagbar. Sicher ist, dass seltene, ungewohnte Störungen sich besonders intensiv auswirken und gerade die besten Schutzgebiete zu entwerten drohen.

Quelle: pixabay.com

Aus eben diesem Grunde wird in den Schutzgebietsverordnungen bereits das Überfliegen der Schutzgebiete mit Flugmodellen ausdrücklich verboten. Den Drohnenfreunden sei verboten, nach der luftverkehrsrechtlichen Aufstiegserlaubnis auch die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Soest zu informieren, die sie über die Lage und die Grenzen der Naturschutzgebiete unterrichten wird.
Wenn die Zahl der Drohnen weiterhin ansteigt, ist es im Interesse der Tierwelt unerlässlich, strikt auf die Ungestörtheit der Rückzugsgebiete zu achten. Sicher aber werden die Drohnen-Besitzer künftig noch intensiver informiert und auch schon aus eigener Freude an der Natur die Spielregeln beachten. St.