Allgemein

Stellungnahme des Heimatvereins

Stellungnahme des Heimatvereins Möhnesee zum Regionalplanentwurf 2014.
Hier: Sachlicher Teilplan im Arnsberger Wald

1. Der Heimatverein Möhnesee unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, zu denen auch die Windkraft gehört an sinnvollen Standorten. Im Interesse des langfristigen Natur- und Klimaschutzes hat er die Errichtung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen auf der Haar stets positiv begleitet, zugleich aber im Interesse des Landschaftsschutzes eine sog. Verspargelung der Landschaft durch künstliche Energieerzeugungsanlagen abgelehnt.

2. Der Heimatverein unterstützt ausdrücklich die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so wie es das Bundesnaturschutzgesetz fordert: die „dauerhafte Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft“, um „Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften, auch mit ihren Kultur-, Bau- und Bodendenkmälern, vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren“ (BNatSchG §1).

3. Darum ordnet der Heimatverein das typische Erscheinungsbild einer Landschaft, ihre Unverwechselbarkeit und Identität als ein hohes Schutzgut ein. Diesem hohen Schutzgut des Landschaftsbildes einer bestimmten Region dienen Landschaftsschutzgebiete und Naturparks. So dient auch der Naturpark Arnsberger Wald dem Schutz einer intakten, abwechslungsreichen Landschaft.

Das einmalige Landschaftsbild des weit ausgedehnten Arnsberger Waldes mit dem vorgelagerten Möhnesee sollte vor Verunstaltung, Zersiedelung und anderen Beeinträchtigungen geschützt werden.

Es bedarf nicht viel Phantasie, sich vorzustellen, was aus diesem einmaligen Landschaftsbild wird, wenn in seinem westlichen und östlichen Teil weite Bereiche mit künstlichen, weit über die Wipfel herausragenden 200 Meter hohen Windkraftanlagen errichtet werden.

Zur Veranschaulichung: Der Fernmeldeturm auf dem Stimmstamm hat „nur“ eine Höhe von 158 Metern. Man stelle sich eine Vielzahl solcher Türme auf den Höhenzügen des Arnsberger Waldes vor – nicht statisch, wie der Fernmeldeturm, sondern ständig rotierend. Diese technischen Anlagen werden mehr als doppelt so hoch wie der Turm des Soester Domes. Die Blätter der Rotoren überstreichen eine Fläche von der Breite eines Fußballfeldes.

So würden die geplanten Windkraftanlagen auf dem exponierten Kellerberg (291 m über NN) mit der hinzukommenden Höhe von 200 Metern auf fast 500 Meter über NN emporragen –eine in das Landschaftsbild nicht mehr passende Höhe.

Eine große, bislang noch nicht industriell überformte See- und Waldlandschaft würde durch alles überragende Windkraftanlagen dominiert und optisch in eine Energielandschaft umgewandelt.

4. Besonders problematisch wirkt sich eine Konzentration von Windkraftanlagen im Umfeld der Hauptattraktion der Gemeinde Möhnesee, der Sperrmauer, aus. Die Sperrmauer selbst ist wegen ihrer ausgezeichneten Architektur und als hervorragend gelungenes Beispiel für ein harmonisches Einfügen eines mächtigen Bauwerks in die umgebende Landschaft des Möhnetals mit seinen begleitenden Hängen des Haarstrangs und des Arnsberger Waldes von der Landesregierung als Kulturdenkmal gewürdigt worden. So behutsam sich die Talsperre in die Landschaft ein- und sich ihr unterordnet, so dominant und die Harmonie störend überragen die geplanten Windkraftanlagen Wald und See. Das Ziel der Landesregierung, das Ensemble Talsperre nachhaltig zu würdigen, wird konterkariert.

Den gleichen negativen Effekt wird das Vorhaben der Landesplanung auf dem östlich angrenzenden Gebiet der Stadt Warstein erreichen. Das zusammenhängende und als nicht anzutastend deklarierte Waldgebiet des Arnsberger Waldes wurde mit Mitteln des Landes unter dem Titel „Waldmeer“ als Highlight eines Sanften Tourismus gefördert. Dies sind Widersprüche, die als Fakten im Raume stehen und nicht erklärt oder gelöst werden.

5. Bei diesen Bedenken gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im Arnsberger Wald handelt es sich nicht nur um landschaftsästhetische Gesichtspunkte, geht es nicht nur um Fragen von optischen Wirkungen und Beeinträchtigungen. Für eine vom Tourismus lebende Gemeinde wie Möhnesee geht es hierbei nicht zuletzt auch um die touristische Qualität ihres Angebotes, um das Image, mit dem sie um Gäste wirbt. Die Gemeinde wirbt zu Recht mit Wasser, Wald und Wiese, sicher nicht mit Windparkanlagen, die vielleicht sogar vom See aus noch zu sehen sind.

Viele Gäste kommen aus Industrieregionen, um in unserer Gemeinde Urlaub zu machen.

Es ist sehr fraglich, ob sie in einer durch Windkraftanlagen industriell überformten Landschaft ihr Urlaubsziel sehen. Diese Auswirkungen wird man erst spüren, wenn diese Gäste ausbleiben, dann aber ist es zu spät.

6. Bislang ist nicht bekannt, wie viel Waldfläche für die Windkraftanlagen abgeholzt und versiegelt werden müssten, sei es für die Zuwegung, sei es für die Fundamentierung, sei es für Brandschutzmaßnahmen.

Ebenso nicht, wie sich diese Windräder mit einer Höhe von Großindustrieanlagen auf die Tierwelt auswirken werden (Schattenschlag, Rotorgeräusche, Vogelschlag, etc). Mögliche Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt gelten als sog. harte Fakten, die für die Zulassung von Windkraftanlagen im Wald von Bedeutung sein sollen.

Das ist sicherlich berechtigt. Aber die Auswirkungen auf Erholungssuchende und damit zugleich auf die Anbieter von Urlaubs- und Ferienangeboten in unserer Gemeinde sollten gleichrangig beachtet werden. Denn hier geht es um Menschen.

Und die Auswirkung auf die hier lebenden Menschen, die die große Sorge haben, dass die so überaus reizvolle Mittelgebirgslandschaft des Sauerlandes zunehmend mit künstlichen, riesigen Energieerzeugungsgeräten „vollgepflastert“ werden soll, sind auch als harte Fakten zu bewerten.

7. Eine Klimaschutzpolitik, die mit der touristischen Entwertung einer Landschaft einhergeht, schadet langfristig der Akzeptanz der erneuerbaren Energien in Teilen der Bevölkerung. Die Gemeinde Möhnesee hat schon seit den 1990er Jahren bewusst auf erneuerbare Energien gesetzt, dies aber immer mit dem Schutz des touristisch relevanten Landschaftsbildes südlich des Haarstranges verbunden.

Gegenwärtig produziert sie schon wesentlich mehr Energie, als sie benötigt, sei es durch Windkraftanlagen, Wasserkraft, Photovoltaik und über eine zunehmende Anzahl von Biogasanlagen, für deren Betrieb immer ausgedehntere Mais-Anbau-Flächen gefordert werden, Flächen mit Monokulturen und deren negativen agrarstrukturellen und landschaftsökologischen Folgeerscheinungen.

Anstatt gleichsam übergeordnet in die planerische Hoheit der Gemeinde einzugreifen und so die kommunale Selbstverwaltung auszuhebeln, fordern der Heimatverein und die von ihm vertretenen Bürger die Regionalplanung auf, konkret anzugeben, wieviel an zusätzlicher erneuerbarer Energie aus der Gemeinde Möhnesee produziert werden soll, um die gewünschten Klimaziele zu erreichen. Das wäre ein sachliches Kriterium, an dem sich die Energiepolitik einer Gemeinde ausrichten könnte.

Dann könnte man die schon bestehenden Windkraftanlagen in die Rechnung einbeziehen und zugleich durch Modernisierung oder sogar Ersatz alter Windkraftanlagen durch leistungsfähigere Anlagen oder Anlagenteile (sog. Repowering) die Energieproduktion erhöhen.

8. Der Heimatverein Möhnesee erwartet, dass alle Beteiligten sich ihrer Verantwortung für eine enge Verbindung von Klimaschutz und Landschaftsschutz, von zukunftsfähiger Energiepolitik und Bewahrung des einmaligen Landschaftsbildes des Arnsberger Waldes bewusst sind.

Er hält es für nicht geboten, dass zur Erreichung von ambitionierten Klimazielen das größte zusammenhängende Waldgebiet unseres Landes in eine mit riesigen Windkraftanlagen „verspargelte“ Energielandschaft umgewandelt werden muss. Hierdurch würde diese historische Kulturlandschaft mit ihren Wirkungsbezugsräumen dauerhaft massiv beschädigt.

Möhnesee, den 17.12.2014

Norbert von Tolkacz Karl-Heinz Does

1. Vorsitzender Geschäftsführer